SZ – 16. Februar – auch ich bitte darum!

Den Zündlern die Tür weisen

Aber die Hüter dieses Hauses haben sich bisher nicht getraut, den Brandstiftern die Tür zu weisen, obwohl es klare rechtsstaatliche Regeln dafür gibt. Sie scheuen davor zurück, weil sie selbst tolerant erscheinen wollen, weil die Gefährder so viele Sympathisanten haben und viele der Sympathisanten die Gefahren verkennen. Die Regeln über die Behandlung von Brandstiftern und Brandrednern stehen in den Artikeln 18 ff. des Grundgesetzes. Nach Artikel 18 können einzelnen Brandrednern bestimmte Grundrechte entzogen werden; dann dürfen diese Personen im Haus der Demokratie nicht mehr agieren und nicht mehr tätig werden. Nach Artikel 21 können brandrednerische Parteien verboten werden. Die einschlägigen Verbotsanträge müssen von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat (beim Artikel18 von einzelnen Landesregierungen) in Karlsruhe beim Verfassungsgericht gestellt werden. 1,6 Millionen Menschen haben die Antragsberechtigten dazu aufgefordert, gegen den Neonazi Björn Höcke einen solchen Antrag zu stellen, und Hunderttausende Demonstranten fordern an jedem Wochenende die Antragsberechtigten auf, gegen die ganze AfD tätig zu werden. (Auszug aus der SZ vom 16.2.2024)

Ein breites Bündnis der Mitte…

…ist wirkungsvoller als die Erkenntnisse der ewigen Bedenkenträger als „Mahner“. Eine wirklich parteienübergreiffende Initiative der Parteien selbst ist ja momentan scheinbar noch nicht so in Sicht. Gibt es wohl keinen Handlungsbedarf? Und mal ganz ehrlich, was wäre denn bei einer CSU geführten Lichterkette los? Ich würd´ mal sagen nicht so viel. Also doch nur heiße Luft, die da aus dem bayerischen Justizministerium abgelassen wird. Und die, das wissen wir alle, ist eher klimaschädlich. Aber wenn hundert Traktoren, egal welcher Couleur, vor der Türe stehen, ist man lautstark dabei. Dann doch lieber ein bisserl Freitag am Sonntag…

Schutz des Bundesverfassungsgerichts, ein…

… wichtiger Hinweis und Gastbeitrag von einem guten Freund. Leider ist es inzwischen notwendig geworden, auf allen Ebenen sich aktiv gegen diese demokratiefeindliche Allianz zu stellen. Vielen Dank mein Freund A. für diesen Hinweis! Ich hab inzwischen unterschrieben 🙂

Das Bundesverfassungsgericht ist eine zentrale Säule unserer Demokratie, denn es überwacht die Einhaltung des Grundgesetzes. Doch aktuell ist es selbst nicht ausreichend gegen Verfassungsfeinde geschützt. Wenn die AfD noch weiter an Macht gewinnt, könnte sie das höchste Gericht schwächen – etwa, indem sie die Wahl neuer Richter*innen blockiert oder sogar eigene Richter*innen benennt. Damit das Bundesverfassungsgericht unabhängig bleibt, muss sein Schutz im Grundgesetz verankert werden. Dafür sind alle demokratischen Parteien gefordert. Wir appellieren an Sie: Schützen Sie unser höchstes Gericht, bevor es zu spät ist! Sorgen Sie dafür, dass die AfD das Bundesverfassungsgericht nicht entmachten kann.
Ob Hessen oder Baden-Württemberg: Auf Landesebene bringt die AfD ihre Leute schon jetzt gezielt in die Verfassungsgerichte.[6] Letzte Woche hat auch der bayerische Landtag zwei AfD-Richter ans oberste Gericht des Landes gewählt – mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern.[7] Das zeigt, wie verletzlich die Justiz ist. Nach der nächsten Bundestagswahl könnte die AfD auch das Bundesverfassungsgericht angreifen. Denn für die Wahl neuer Verfassungsrichter*innen braucht es im Parlament eine Zweidrittelmehrheit.[8] Gelingt es der AfD, mehr als ein Drittel der Sitze im Parlament zu erringen, könnte sie die Richterwahl blockieren – und diese Blockade nur aufgeben, wenn sie im Tausch eigene Kandidat*innen berufen darf. Sitzen die Verfassungsfeinde erst in Karlsruhe, können sie vom obersten Gericht des Landes aus die Demokratie attackieren…

Das Verfassungsgericht schützen – hier unterzeichnen!