SZ – 16. Februar – auch ich bitte darum!

Den Zündlern die Tür weisen

Aber die Hüter dieses Hauses haben sich bisher nicht getraut, den Brandstiftern die Tür zu weisen, obwohl es klare rechtsstaatliche Regeln dafür gibt. Sie scheuen davor zurück, weil sie selbst tolerant erscheinen wollen, weil die Gefährder so viele Sympathisanten haben und viele der Sympathisanten die Gefahren verkennen. Die Regeln über die Behandlung von Brandstiftern und Brandrednern stehen in den Artikeln 18 ff. des Grundgesetzes. Nach Artikel 18 können einzelnen Brandrednern bestimmte Grundrechte entzogen werden; dann dürfen diese Personen im Haus der Demokratie nicht mehr agieren und nicht mehr tätig werden. Nach Artikel 21 können brandrednerische Parteien verboten werden. Die einschlägigen Verbotsanträge müssen von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat (beim Artikel18 von einzelnen Landesregierungen) in Karlsruhe beim Verfassungsgericht gestellt werden. 1,6 Millionen Menschen haben die Antragsberechtigten dazu aufgefordert, gegen den Neonazi Björn Höcke einen solchen Antrag zu stellen, und Hunderttausende Demonstranten fordern an jedem Wochenende die Antragsberechtigten auf, gegen die ganze AfD tätig zu werden. (Auszug aus der SZ vom 16.2.2024)